- … in die Jahrgangsstufe 5 Realschule:
Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Ø 2,50* oder besser - … in die Jahrgangsstufe 6 Realschule:
Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch: Ø 2,00 oder besser
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung - … in die Jahrgangsstufe 5 Gymnasium:
Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik : Ø 2,00* oder besser - … in die Jahrgangsstufe 6 Gymnasium:
nur erfolgreiche Aufnahmeprüfung + Probezeit
Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.