Schule und Eltern

Die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten setzt eine enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus voraus, abhängig von den schulspezifischen Gegebenheiten. Verbunden damit sind unterschiedliche Rechte, aber auch Pflichten. Zentrale Aufgabe der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist es systematisch Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit zu bestimmen und mit Leben zu füllen.

Mögliche Arbeitsfelder sind unter anderem: Lernen, Berufsorientierung, interkulturelle Bildung, Ganztagsschule, Medien, Elternbildung, Partizipation.

Das beschriebene Konzept soll als Teil des Schulprogramms, ausgehend von Leitbild und Schulprofil, dieser Partnerschaft Rechnung tragen, regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden (Art. 74 Abs. 1 Satz 2 BayEUG). Die Ziele sind dabei so formuliert, dass sie einen wünschenswerten (Ideal-)Zustand des Zusammenwirkens beschreiben.

Gemeinschaft

Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl, wertgeschätzt und für die gemeinsamen Ziele verantwortlich.

01

Kooperation

Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler.

02

Mitsprache

Die Eltern nehmen ihre rechtlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Sie können sich auch darüber hinaus in geeigneter Weise einbringen.

03

Kommunikation

Die Eltern und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.

04

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