Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.
Hier können Sie das Informationsblatt herunterladen: Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 30.03.2022) (1670 Downloads )