Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie/Ihr bereits aus den Medien erfahren haben/habt, starten wir am Montag für die Klassen 5 bis 8 und Klasse 10V1 im Wechselunterricht (so wie vor den Osterferien). Die Abschlussklassen befinden sich weiterhin im Präsenzunterricht.
Das Landratsamt gibt uns über das Schulamt jeden Freitag Bescheid, welche Art von Unterricht stattfinden darf. Entscheidend ist der Inzidenzwert 100!
Neu ist: Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Testpflicht. Das heißt: Nur wer sich zweimal pro Woche in der Schule testet, darf in der Schule bleiben. Hierfür gibt es keine Ausnahmen. Die Tests werden über die Schule gestellt und müssen nicht von Eltern beschafft werden. Wir achten sehr darauf, dass kein Schüler diskreditiert wird. Vor der ersten Testung wird mit den Schülern ein pädagogisches Gespräch geführt.
Schüler, die nicht am Unterricht teilnehmen, haben keinen rechtlichen Anspruch auf Distanzunterricht. Diese werden lediglich mit Aufgaben versorgt, die zuhause selbstständig zu erledigen und nach Vorgabe der Lehrkräfte abzugeben sind.
Bei einer positiven Testung geben wir den Eltern sofort Bescheid. Ein anschließender PCR-Test ist verpflichtend. Deshalb wird dies dem Gesundheitsamt gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
(Merkblatt: Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen (Stand: 10.04.2021) (425 Downloads ) )