Mittelschule Starnberg

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)

In der Jahrgangsstufe 9 können sich die Schülerinnen und Schüler einer besonderen Leistungsfeststellungunterziehen. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung ablegen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnisüber den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt. Die Teilnahme ist freiwillig.

Der „Quali“ besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Diese umfassen folgende Fächer:

  • für alle Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik
  • nach Wahl eines der Fächer Englisch, PCB, GSE
  • die Projektprüfung, welche die Lerninhalte des Faches AWT und des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs (Technik, Soziales oder Wirtschaft) einschließt
  • nach Wahl einesder Fächer Religionslehre (oder Ethik), Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Kurzschrift, Werken / Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, welches der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Schülern, die sich nicht der gesamten besonderen Leistungsfeststellung unterziehen wollen, ist die Teilnahme an einem oder mehreren der folgenden Fächer möglich:
Englisch – Sport – Musik – Kunst – Informatik – Buchführung

Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Schüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein besonderes Zeugnis.

Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, kann auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen statt im Fach Englisch im Fach Muttersprache abgelegt werden.

Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist und der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht, kann er auf Antrag die Prüfung statt im Fach Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache ablegen.

Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus

  • den Jahresfortgangsnoten
  • den Noten der besonderen Leistungsfeststellung

Die Jahresfortgangsnoten sind den teilnehmenden Schülern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, die in die besondere Leistungsfeststellung einfließen.

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach

Dabei sind

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Muttersprache die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung doppelt,
  • in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache die Jahresfortgangsnoten doppelt und die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung einfach,
  • im Projekt die Jahresfortgangsnoten im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie im Wahlpflichtfach je einfach und die Note in der Projektprüfung doppelt und
  • in allen anderen Fächern die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung einfach

zu zählen.

Die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache werden je einfachgewichtet.

Gesamtnote = Notensumme: 18

Schüler mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung

Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung, die von der Bewertung der Rechtschreibleistung freigestellt sind, entfällt der gesamte rechtschriftliche Prüfungsteil im Fach Deutsch. Wenn infolge einer ärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung ein Nachteilsausgleich definiert ist und dieser Ausgleich während des Schuljahres gewährt wurde, ist dies auch bei den Prüfungen zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule in gleicher Weise zu berücksichtigen (z.B. Zeitzuschlag) und im Zeugnis zu vermerken. Die Note im Fach Deutsch besteht also bei diesen Schülern nur aus der Note des Prüfungsteiles „schriftlicher Sprachgebrauch“.

Auch in der Jahresfortgangsnote im Fach Deutsch dürfen reine Rechtschreibleistungen nicht berücksichtigt werden. In der Zeugnisbemerkung ist entsprechend darauf einzugehen.

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